Eine Kurortbehandlung in Bad Liebwerda macht sich 4 Grundprinzipien zunutze.
1. Schonende Ausschaltung schädlicher Einflüsse (zum Beispiel Luftverunreinigung, Lärm, psychosozialer Streß, Fehlernährung, Abbau von Medikamentenabusus).
2. Übung der körpereigenen Regulationen (zum Beispiel Abhärtung, Ökonomisierung des Kreislaufs, Aquilibrierung des vegetativen Systems)
3. Steigerung der Organkapazität durch Anpassungsleistungen (z. B. Training von Muskelkraft und Ausdauer, Steigerung der Oxygen-Mangel- Toleranz durch Höhenakklimatisation, Verbesserung der lmmunabwehr).
4. Gesundheitserziehung.
Für die Durchführung der ambulanten Vorsorgemaßnahme in Bad Liebwerda gelten die gleichen Anforderungskriterien in Bezug auf die Antragstellung und die Leistungsvoraussetzungen, wie für eine Leistungserbringung in Deutschland. Liegen sowohl die versicherungsrechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen vor, kann der Versicherte diese Maßnahme auch im EU/EWR-Ausland - und demnach in Tschechien durchführen. In Bad Liebwerda können Sie auch einen Kuraufenthalt absolvieren, den für Sie über die Beantragung vor Beginn einer ambulanten Vorsorgemaßnahme (auch bekannt als „offene/ambulante Badekur“) bewilligt werden soll.
Ein Anspruch auf einen Kuraufenthalt besteht alle 4 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 4 –Jahresfrist genehmigt werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen bestimmt werden, man kann auch kürzeren Kuraufenthalt absolvieren.
Nach jetzigem Kenntnisstand muss der Kunde die Kosten für die Behandlungen und alle andere Kosten selbst tragen. In unserem Angebot sind im Preis Unterkunft, Buffetverpfelgung und 3 Behandlungen pro Werktag enthalten. Bei Heilkuraufenthalte ab 7 Tage sind Aufnahmeuntersuchung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes nach ärztlicher Verordnung im Preis des Kuraufenthaltes inbegriffen. Selbsverständlich können vor Ort zusätzliche Behandlungen zugekauft werden. Nach dem Kuraufenthalt bekommt der Kurreisende von uns eine sogenannte Kurrechnung.


